Dieses Tool wurde entwickelt, um Websites barrierefrei, benutzerfreundlich und rechtlich abgesichert zu gestalten. Es hilft dabei, digitale Inhalte so zu optimieren, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen.
Besonders Webentwickler und Website-Betreiber profitieren von dieser Lösung: Sie verbessern nicht nur die Nutzererfahrung, sondern vermeiden auch kostspielige Abmahnungen und rechtliche Fallstricke. Das Tool unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und schafft gleichzeitig eine inklusive und moderne Webpräsenz.
Screenreader-optimiert, tastaturbedienbar, ohne visuelle Abhängigkeiten.
Keine Blinkanimationen, reduzierte Bewegung, anfallssicher.
Tastaturbedienung mit Skip-Links und Fokussteuerung
Hoher Kontrast, skalierbare Schrift, vereinfachtes Layout.
Untertitel, klare Tonwiedergabe, Gebärdensprache-Unterstützung.
Kontrastsichere Farben für Nutzer mit Farbsehschwächen
Barrierefreies Webdesign leicht gemacht: Unser Tool hilft Ihnen, Schriftgrößen, Kontraste und Lesbarkeit mit wenigen Klicks zu optimieren – für eine vollständig zugängliche und rechtskonforme Website.
Ein Tool für Ihre Besucher: mehr Kontrolle, bessere Lesbarkeit und volle Barrierefreiheit.
Ermöglichen Sie individuelle Anpassungen für ein inklusives und angenehmes Nutzererlebnis – mit nur einem Klick.
Ob Schriftgröße, Kontraste oder Lesemaske:
Gestalten Sie Ihre Website so, wie sie gebraucht wird – barrierefrei, flexibel und benutzerfreundlich.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt Barrierefreiheit für alle B2C-Websites in Deutschland. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website gesetzeskonform und für alle zugänglich zu machen.
Prüfen Sie Ihre Website auf Schwachstellen in Struktur, Kontrast, Navigation und Lesbarkeit. Wir identifizieren Zugangsbarrieren und zeigen Ihnen auf, wie Sie gesetzeskonform nach BFSG und WCAG 2.1 handeln können.
Wir überarbeiten Texte, Bilder und Formulare so, dass alle Nutzer sie verstehen und bedienen können – unabhängig von Einschränkungen. Dazu gehören leicht verständliche Sprache, logische Überschriften und barrierefreie PDFs.
Designs mit klaren Kontrasten, ausreichender Schriftgröße und sinnvoller Farbwahl verbessern nicht nur die Barrierefreiheit, sondern auch die Nutzererfahrung und die Conversionrate Ihrer Seite.
Schnappen Sie sich einen Termin oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns auf einen angeregten Austausch mit Ihnen – ganz unkompliziert, aber immer professionell.
Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Ihre Nutzer, dass Ihre Website für alle Menschen zugänglich gestaltet ist. Sie ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Transparenz schafft und Vertrauen fördert.
• Gesetzliche Pflicht ab 28.06.2025 (BFSG in Deutschland)
• Zeigt Ihr Engagement für Inklusion und digitale Teilhabe
• Stärkt das Vertrauen Ihrer Nutzer und schützt vor rechtlichen Risiken
Wir erstellen automatisch eine individuelle Barrierefreiheitserklärung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – basierend auf dem BFSG, WCAG 2.1 AA und EN 301 549.
So bleiben Sie immer auf der sicheren Seite.
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von Behinderung, Alter oder Technik – uneingeschränkt auf Inhalte zugreifen können. Sie ist außerdem ab Juni 2025 für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen laut Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein – dazu zählen auch Websites und Webshops.
Mehr Reichweite, bessere Nutzerfreundlichkeit, SEO-Vorteile – und nicht zuletzt: gesetzliche Sicherheit. Eine barrierefreie Website signalisiert Verantwortung und Inklusion.
Wir bieten eine professionelle Prüfung inklusive Bericht und Handlungsempfehlungen. Alternativ kannst du unsere Schnellprüfung nutzen, um erste Hinweise zu erhalten.
Nicht unbedingt. Je früher man Barrierefreiheit mitdenkt, desto günstiger ist die Umsetzung. Bestehende Websites können oft mit überschaubarem Aufwand optimiert werden.
Ja! Wir begleiten dich von der Analyse über das Design bis zur finalen Umsetzung – inklusive rechtssicherer Erklärung zur Barrierefreiheit (§ 4 BFSG).